Abstimmungsergebnis nach Fraktion
| Partei | Stimme | Wirkung |
|---|---|---|
| SPD | Dafür | +1.4 |
| CDU/CSU | Dafür | +1.4 |
| Bündnis 90/Die Grünen | Dafür | +1.4 |
| FDP | Enthaltung | — |
| Die Linke | Enthaltung | — |
| AfD | Enthaltung | — |
| BSW | Enthaltung | — |
Wem nützt es?
Modellschätzung ohne expliziten Beleg
| Unteres Drittel | Mitte | Oberes Drittel | Oberste 10% |
|---|---|---|---|
| +5.0 | +3.0 | +1.0 | 0.0 |
Warum diese Bewertung?
Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt stellt eine direkte Stärkung des sozialen Sicherungssystems dar. Er ermöglicht den betroffenen Personen den Zugang zu essenziellen, oft kostspieligen, Unterstützungsleistungen, die ansonsten private finanzielle Mittel binden oder bei mangelndem Zugang zu weiteren finanziellen Belastungen (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes, Wohnungssuche, medizinische/rechtliche Kosten) führen könnten. Dies erfüllt das Kriterium einer realen Erhöhung von Leistungen im Bereich Soziales, da es sich um eine neu geschaffene, garantierte Unterstützung mit finanziellem Gegenwert handelt, die für die betroffenen Personen eine direkte Entlastung oder Absicherung bedeutet.
Kritische Einordnung
Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung ist ein notwendiger Schritt zur Stärkung von Opfern. Aus fiskalökonomischer Sicht ist jedoch entscheidend, dass die Länder ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung ausreichender Angebote auch durch entsprechende Haushaltsmittel nachkommen können. Ohne klare Finanzierungszusagen seitens des Bundes könnten diese Verpflichtungen für die Länder zu einer ungedeckten Last werden, was die Qualität oder den Umfang der Leistungen gefährden oder andere wichtige Ausgabenbereiche unter Druck setzen könnte. Eine echte Stärkung erfordert nicht nur Rechte, sondern auch eine nachhaltige und transparente Finanzierung der notwendigen Infrastruktur.
— Maurice Höfgen
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