Abstimmungsergebnis nach Fraktion
| Partei | Stimme | Wirkung |
|---|---|---|
| SPD | Dagegen | -2.9 |
| CDU/CSU | Dagegen | -2.9 |
| Bündnis 90/Die Grünen | Dafür | +2.9 |
| FDP | Enthaltung | — |
| Die Linke | Dafür | +2.9 |
| AfD | Dafür | +2.9 |
| BSW | Enthaltung | — |
Wem nützt es?
Modellschätzung ohne expliziten Beleg
| Unteres Drittel | Mitte | Oberes Drittel | Oberste 10% |
|---|---|---|---|
| +7.0 | +5.0 | +1.0 | 0.0 |
Warum diese Bewertung?
Die Abstimmung hat keine expliziten Auswirkungen auf Mieten, Energie oder täglichen Konsum (Lebenshaltung: 0) oder auf die direkten Arbeitnehmerrechte (Arbeit: 0). Eine Ja-Stimme hätte jedoch das Ziel verfolgt, eine Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung für gesetzlich Versicherte zu verhindern. Dies würde laut Begründung 'langfristig höhere Folgekosten' (z.B. stationäre Behandlungen, längere Arbeitsunfähigkeiten) vermeiden, was eine indirekte finanzielle Stabilisierung für das GKV-System und damit für die Beitragszahler bedeutet und die soziale Absicherung stärkt (Soziales: +4).
Kritische Einordnung
Die Ablehnung dieses Entschließungsantrags ist ein Beispiel für kurzsichtige Sparpolitik. Die Linke argumentiert überzeugend, dass die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die Budgetierung und die Streichung von Mindesthonoraren zwar kurzfristig Einsparungen versprechen mag, aber langfristig zu einer Unterversorgung, längeren Arbeitsunfähigkeiten und teureren stationären Behandlungen führen wird. Dies ist ein klassischer Fall, bei dem die Vermeidung notwendiger öffentlicher Ausgaben im Gesundheitsbereich letztlich höhere Kosten für die Gesellschaft verursacht und die Produktivität mindert. Eine Ja-Stimme hätte eine nachhaltigere, präventivere und volkswirtschaftlich klügere Gesundheitspolitik unterstützt, die den Bedürfnissen der Bevölkerung dient und nicht primär auf Austerität ausgerichtet ist.
— Maurice Höfgen
Quelle: Abstimmung ansehen · Alle Parteien im Ranking vergleichen