Abstimmungsergebnis nach Fraktion
| Partei | Stimme | Wirkung |
|---|---|---|
| SPD | Dafür | -3.7 |
| CDU/CSU | Dafür | -3.7 |
| Bündnis 90/Die Grünen | Dagegen | +3.7 |
| FDP | Enthaltung | — |
| Die Linke | Dagegen | +3.7 |
| AfD | Dagegen | +3.7 |
| BSW | Enthaltung | — |
Wem nützt es?
ergibt sich direkt aus dem Gesetzestext
| Unteres Drittel | Mitte | Oberes Drittel | Oberste 10% |
|---|---|---|---|
| -7.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 |
Warum diese Bewertung?
Die 'stärkere Begrenzung der übernommenen Kosten für Unterkunft und Miete' führt zu einer erhöhten finanziellen Eigenbelastung für Mieter, die Grundsicherungsleistungen beziehen, was eine de-facto Steigerung der Mietkosten für diesen Endverbraucher-Kreis bedeutet. Der Text beschreibt erhöhte Verpflichtungen zur Arbeitsaufnahme und Teilnahme an Maßnahmen, modifiziert jedoch keine explizit genannten Arbeitnehmerrechte wie Mindestlohn, Kündigungsschutz oder Arbeitszeit. Die Einführung 'strengerer Sanktionen' mit 'Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs' bis hin zum 'vollständigen Entfall' des Anspruchs sowie das Entfallen der Schonvermögens-Karenzzeit stellen eine direkte Kürzung bzw. Verschärfung der Zugangsbedingungen zu sozialen Leistungen dar.
Kritische Einordnung
Diese Reform verschärft die Bedingungen für Menschen in Not, indem sie staatliche Unterstützung stärker an strenge Mitwirkungspflichten und Sanktionen koppelt. Anstatt Armut strukturell zu bekämpfen und das Existenzminimum zu sichern, erhöht sie den Druck auf die Betroffenen und droht, die Leistungsbeziehenden weiter zu prekarisieren. Die Kürzungen bei Vermögensschutz und Wohnkosten sowie die verschärften Sanktionen sind kontraproduktiv für eine echte soziale Teilhabe und widersprechen dem Prinzip eines würdevollen Sozialstaats.
— Maurice Höfgen
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