Abstimmungsergebnis nach Fraktion
| Partei | Stimme | Wirkung |
|---|---|---|
| SPD | Dagegen | -3.0 |
| CDU/CSU | Dafür | +3.0 |
| Bündnis 90/Die Grünen | Dagegen | -3.0 |
| FDP | Dagegen | -3.0 |
| Die Linke | Dagegen | -3.0 |
| AfD | Dafür | +3.0 |
| BSW | Enthaltung | — |
Wem nützt es?
Modellschätzung ohne expliziten Beleg
| Unteres Drittel | Mitte | Oberes Drittel | Oberste 10% |
|---|---|---|---|
| +8.0 | +6.0 | +3.0 | +2.0 |
Warum diese Bewertung?
Der Änderungsantrag zielt darauf ab, durch die Bereithaltung von Kernkraftwerken eine drohende Energie-Notlage und damit einhergehende massive Energiepreissteigerungen zu verhindern. Dies würde Energiekosten für Endverbraucher effektiv stabilisieren oder senken, verglichen mit dem Szenario einer Gasmangellage, und erfüllt somit das Kriterium 'explizit günstiger machen' gegenüber der sonst drohenden Rechtslage. Keine direkten Auswirkungen auf Arbeit oder Soziales erkennbar. Keine Informationen zur Gegenfinanzierung vorhanden.
Kritische Einordnung
Die Abwendung einer Energie-Notlage durch die Nutzung bestehender Kraftwerkskapazitäten ist ein direktes Mittel, um regressive Preisschocks für Haushalte zu verhindern. Insbesondere für Geringverdiener sind stabile Energiekosten essenziell, da diese einen überproportional hohen Anteil ihres Einkommens binden. Eine solche Maßnahme dient der makroökonomischen Stabilität und sozialen Gerechtigkeit, indem sie die Kaufkraft der breiten Bevölkerung schützt und die Notwendigkeit kostspieliger staatlicher Entlastungspakete reduziert.
— Maurice Höfgen
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