Abstimmungsergebnis nach Fraktion
| Partei | Stimme | Wirkung |
|---|---|---|
| SPD | Dafür | -0.3 |
| CDU/CSU | Dafür | -0.3 |
| Bündnis 90/Die Grünen | Dagegen | +0.3 |
| FDP | Enthaltung | — |
| Die Linke | Dagegen | +0.3 |
| AfD | Dafür | -0.3 |
| BSW | Enthaltung | — |
Wem nützt es?
Modellschätzung ohne expliziten Beleg
| Unteres Drittel | Mitte | Oberes Drittel | Oberste 10% |
|---|---|---|---|
| 0.0 | +1.0 | +1.0 | 0.0 |
Warum diese Bewertung?
Die Aufweichung der festen Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für Betriebe mit 21-49 Mitarbeitern kann eine strukturelle Schwächung des Arbeitnehmerschutzes in diesen Unternehmen darstellen, da Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Funktion für die Arbeitsplatzsicherheit ausüben.
Kritische Einordnung
Diese Maßnahme stellt eine weitere Deregulierung im Bereich des Arbeitsschutzes dar. Indem die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für einen Teil der kleineren Betriebe aufgeweicht wird, verschieben sich potenzielle Risiken und Kosten vom Unternehmen auf die Arbeitnehmer und letztlich auf die Solidargemeinschaft. Anstatt an notwendigen Schutzmechanismen zu sparen, sollte der Staat die Bedingungen für sichere Arbeitsplätze aktiv stärken und Unternehmen dabei unterstützen, ihren Fürsorgepflichten nachzukommen.
— Maurice Höfgen
Quelle: Abstimmung ansehen · Alle Parteien im Ranking vergleichen